AVV-Anfrage stellen

Du willst innoGPT in deinem Unternehmen DSGVO-konform einsetzen? Dann brauchst du einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO. Die gute Nachricht: Du musst keine PDFs hin- und herschicken, keinen Drucker zum Laufen bringen und niemanden persönlich anschreiben. Der AVV lässt sich in unter 2 Minuten direkt in deinem Konto abschließen.

Was ist der AVV überhaupt?

Der Auftragsverarbeitungsvertrag ist die rechtliche Grundlage dafür, dass wir (die innoki GmbH) personenbezogene Daten in deinem Auftrag verarbeiten dürfen. Er ist gesetzlich vorgeschrieben, sobald du innoGPT geschäftlich nutzt und dabei mit personenbezogenen Daten arbeitest.

Mit dem AVV bekommst du schriftlich (bzw. digital besiegelt):

  • Verarbeitung streng nach deinen Weisungen

  • Vertraulichkeitspflicht aller innoki-Mitarbeiter

  • Technische & organisatorische Maßnahmen (TOMs) – z. B. AES-256-Verschlüsselung, TLS, Row-Level-Security

  • Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen

  • Sub-Processor-Liste mit allen eingesetzten Drittanbietern


So stellst du eine AVV-Anfrage – in 3 Schritten

Schritt 1: Öffne deine Workspace-Einstellungen

  1. Logge dich in deinem innoGPT-Workspace ein.

  2. Klicke unten links auf dein Profil-Icon.

  3. Wähle EinstellungenAllgemeinScrolle runter bis Datenschutz & Sicherheit

ℹ️ Wichtig: Den AVV kann nur ein Workspace-Admin oder Owner abschließen, da es sich um einen rechtlich bindenden Vertrag im Namen deines Unternehmens handelt. Bist du normaler User, leite den Artikel an deinen Admin weiter.

Schritt 2: AVV ausfüllen

Im Bereich Auftragsverarbeitungsvertrag klickst du auf AVV abschließen. Du wirst durch ein kurzes Formular geführt, in dem du folgende Angaben machst:

  • Firma

  • Heutiges Datum

  • Straße & Hausnummer

  • PLZ

  • Ort

  • Dein Vor- und Nachname

  • E-Mail

Schritt 3: Digital signieren & Bestätigung erhalten

Nach dem Absenden bekommst du den unterzeichneten AVV automatisch als PDF per E-Mail.

Fertig! Du hast jetzt den rechtlich bindenden Nachweis, dass wir deine Daten ausschließlich nach deinen Weisungen verarbeiten.


Häufige Fragen aus der Community

Diese Fragen erreichen uns immer wieder – hier die Antworten gebündelt.

„Brauche ich den AVV wirklich, wenn innoGPT doch sowieso DSGVO-konform ist?"

Ja. Sobald du innoGPT als Unternehmen nutzt und dabei personenbezogene Daten verarbeitest (z. B. Kundennamen, E-Mails, Mitarbeiterdaten), schreibt Art. 28 DSGVO den AVV zwingend vor. Die Konformität unserer Plattform und der AVV sind zwei verschiedene Dinge – beides ist nötig.

„Wer ist Vertragspartner – innoGPT oder innoki GmbH?"

Vertragspartner ist die innoki GmbH (Osloer Str. 6, 49377 Vechta) als Auftragsverarbeiter. „innoGPT" ist der Produktname.

„Kann ich auch eine angepasste Version unseres eigenen AVV-Templates nutzen?"

In den meisten Fällen empfehlen wir, unseren Standard-AVV zu verwenden – er ist von Fachanwälten geprüft und bildet alle DSGVO-Anforderungen vollständig ab. Wenn dein Unternehmen ein eigenes Template zwingend benötigt (z. B. bei Konzern-Vorgaben), melde dich direkt beim innoGPT-Team über den Chat-Support oder per Mail an hello@innogpt.de. Wir prüfen das individuell.

„Was ist mit Sub-Processors – bekomme ich da Bescheid, wenn sich was ändert?"

Ja. Die Sub-Processor-Liste im Trustcenter ist immer aktuell. Bei Änderungen informieren wir dich rechtzeitig, sodass du Widerspruchsmöglichkeiten gemäß DSGVO wahrnehmen kannst.

„Ich nutze die Testversion / einen Free Trial – brauche ich den AVV trotzdem?"

Sobald du echte personenbezogene Daten in den Chat eingibst: ja. Für reines Ausprobieren mit Dummy-Daten ist er rechtlich nicht zwingend, aber wir empfehlen, ihn früh abzuschließen – kostet nichts und du bist sofort auf der sicheren Seite.

„Was passiert mit unseren Daten, wenn wir kündigen?"

Nach Vertragsende werden deine Daten gemäß den im AVV festgelegten Fristen gelöscht oder zurückgegeben – ganz nach deiner Wahl. Die genauen Löschfristen kannst du als Admin zusätzlich in den Workspace-Einstellungen → Datenschutz selbst konfigurieren.

„Brauche ich für jeden Workspace einen eigenen AVV?"

Ja, der AVV gilt pro Workspace, da jeder Workspace einer eigenen rechtlichen Einheit zugeordnet sein kann. Hast du z. B. mehrere Tochtergesellschaften mit eigenen Workspaces, schließt jeder Workspace-Admin separat ab.


Du kommst nicht weiter?

Wenn du Probleme beim Abschluss hast oder spezielle juristische Fragen klären willst:

📧 hello@innogpt.de


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